Naturbild zum Thema Strom

Grundzuständiger Messstellenbetrieb (gMSB)

Messstellenbetrieb
Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) ist wesentlicher Bestandteil des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende und regelt das Mess- und Zählwesen in Deutschland umfassend neu. Es ist seit dem 2. September 2016 in Kraft. Neben allgemeinen Regelungen zur Durchführung des Messstellenbetriebs für Strom- und Gas, enthält es vor allem Vorgaben für den Rollout (flächendeckende Markteinführung) von intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen. Die Gemeindewerke Großkrotzenburg GmbH übernimmt nach § 3 MsbG den Messstellenbetrieb als grundzuständiger Messstellenbetreiber für Großkrotzenburg.
 
Wir werden, soweit dies nach § 30 MsbG technisch möglich und nach § 31 MsbG wirtschaftlich vertretbar ist, Messstellen an ortsfesten Zählpunkten mit intelligenten Messsystemen (IMS) ausstatten. Dies betrifft alle Letztverbraucher, deren Verbrauch größer als 6.000 kWh pro Jahr ausfällt und alle PV-Anlagenbetreiber mit einer installierten Leistung von über 7 Kilowatt.
 
Alle anderen Letztverbraucher und PV-Anlagenbetreiber, welche unterhalb dieser Verbrauchs- und Leistungsgrenzen liegen, werden künftig mit einer sogenannten modernen Messeinrichtung (mME) ausgestattet.
 
Moderne Messeinrichtung, was ist das?
Moderne Messeinrichtungen sind digitale Stromzähler, welche den Stromverbrauch besser veranschaulichen als die bisherigen mechanischen Zähler und über ein Smart-Meter Gateway sicher in ein Kommunikationssystem eingebunden werden können. Anders als bei den bestehenden Zählern, an denen man ausschließlich den aktuellen Zählerstand ablesen kann, zeigen moderne Messeinrichtungen neben des aktuellen Stromverbrauches auch tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Stromverbrauchswerte für die letzten 24 Monate an. (Kurzanleitung Moderne Messeinrichtung)
 
Der Gesetzgeber will mit der Einführung moderner Messeinrichtungen die Ziele der Energiewende erreichen. Ein wichtiges Ziel davon ist die Verbesserung der Energieeffizienz. Dank moderner Messeinrichtungen erhalten Sie einen besseren Überblick über Ihren Stromverbrauch. Sie sollen so angeregt werden, mit Energie bewusster umzugehen und Ihre Energieversorgung zu optimieren.
 
 
Datenschutz! Was passiert mit meinen Daten?
Der durch Sie oder uns abgelesene Zählerstand wird an Ihren Stromlieferanten weitergeleitet und für die Stromabrechnung verwendet. Die gespeicherten Daten zu tages-, wochen-, monats- und jahresbezogenen Stromverbrauchswerten für die letzten 24 Monate verbleiben bei Ihnen. Es werden keine persönlichen Daten gespeichert, sondern nur Ihr Stromverbrauch.
 
Bei einem Auszug müssen Sie sich wie gewohnt bei Ihrem Stromversorger abmelden und den aktuellen Zählerstand übermitteln. Die moderne Messeinrichtung verbleibt in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung. Ihre gespeicherten historischen Daten können beim Auszug durch Sie gelöscht werden. Auch wenn Sie in einem Mehrfamilienhaus leben, können Ihre Nachbarn wie bisher nur den aktuellen Zählerstand sehen. Für die historischen Werte ist die Eingabe eines vierstelligen persönlichen PINS erforderlich. Dieser kann nach Einbau des Zählers von Ihnen bei unserem Kundenzentrum angefordert werden.
 
Intelligentes Messsystem (Smart Meter)
Wird die moderne Messeinrichtung zusätzlich mit einem „Smart-Meter Gateway“ ausgestattet, spricht man von einem intelligenten Messsystem. Ein Smart-Meter-Gateway ist die Kommunikationseinheit und damit das Herzstück eines intelligenten Messsystems.
 
Gateway (englisch für Durchgang) ist eine allgemeine Bezeichnung für eine Schnittstelle und bezieht sich in diesem Fall auf das Vermittlungsgerät zwischen Messeinrichtung und Kommunikationsnetz. Das Smart-Meter-Gateway kann eine oder mehrere moderne Messeinrichtungen und andere technische Geräte (z.B. Erneuerbare-Stromerzeugungsanlagen, Gas-Messeinrichtungen, Wärmepumpen) sicher in ein Kommunikationsnetz einbinden. Darüber hinaus verfügt es über Funktionen zur Erfassung, Verarbeitung, Verschlüsselung und Versendung von Daten.
 
Der verantwortliche technische Betreiber eines Smart-Meter-Gateways heißt Smart-Meter-Gateway-Administrator. Dies ist entweder der Messstellenbetreiber oder ein in seinem Auftrag tätiges, zertifiziertes Unternehmen. Sowohl das Smart-Meter-Gateway als auch der Smart-Meter-Gateway-Administrator müssen ein Zertifikat des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) verfügen, das die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicherstellt.
 
Sinn und Zweck?
Intelligente Messsysteme sollen helfen, eine sichere und standardisierte Kommunikation in den Energienetzen zu erreichen und die Digitalisierung der Energiewende unterstützen. Dies geschieht, indem sie die Verbrauchstransparenz erhöhen, zur Vermeidung von Vor-Ort-Ablesekosten beitragen, variable Tarife ermöglichen, die Bereitstellung netzdienlicher Informationen von dezentralen Erzeugern und flexiblen Lasten verbessern, die Steuerung dezentraler Erzeuger und flexibler Lasten erleichtern, mittelfristig eine "Spartenbündelung" ermöglichen (d.h. gleichzeitige Ablesung und Transparenz auch der Sparten Wasser, Gas, Heiz- und Fernwärme) , eine sichere, standardisierte Infrastruktur als Plattform für weitere energiefremde Dienstleistungen (z.B. Smart-Home-Anwendungen) bereitstellen.
 
Quellen: Bundesnetzagentur, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Messstellenbetriebsgesetz